„Seinen ersten Abend in Freiheit feierte der Franzose mit einem angeblich 700 Dollar (480 Euro) teuren Essen in einem italienischen Restaurant in der New Yorker Upper East Side.“
ZEITonline, 2.7.2011 mehr
6.
Fazit: Man kann festhalten, dass die Aklageerhebung gegen Strauss-Kahn von Beginn weg sehr einseitig und unsorgfältig vorgenommen worden ist. Dass sie nun zusammenbricht, ist deshalb nicht verwunde mehr
5.
Mit anderen Worten: Ohne irgendwelche Verschwörungstheorien zu bemühen ist eigentlich ziemlich offensichtlich, dass von "Vergewaltigung" im strafrechtlichen Sinn zu keinem Zeitpunkt die Rede sein k mehr
3.
Zwischendurch ging es um die angebliche Tatzeit. Offensichtich konnte Strauss-Kahn für die zuerst angeführte Tatzeit ein Alibi vorweisen. Danach wurde diese von der Klägerseite verändert. So nebens mehr
1.
Strauss-Kahn war ein mächtiger Mann. Man kann seine Macht auch daran messen, dass er quasi die Personifizierung des IWF darstellte, nach knapp 2 Jahren Amtszeit. Weiss jemand, wie der Direktor der mehr
Woher wissen Sie denn das? Waren Sie dabei. Dann allerdings wäre es hoch an der Zeit, dass Sie sich der New Yorker Staatsanwaltschaft als Zeugin zur Verüfgung stellen würden. Da Sie naütrlich nicht da mehr
Sie haben in Sachen Strauss-Kahn gar nichts zu sagen, vor allem nicht, dass jemand hinter Gitter gehört, von dem sie keine persönliche Ahnung haben. Sie kommentieren hier einen Artikel. Mehr nicht. Si mehr
Oralsex ist nun nicht gerade eine Angelegenheit, in der der Bediente körperlich-konstitutionell der "Starke" ist. Mindestens sind die Möglichkeiten, auf welche die zur Bedienung "gezwungene" Person ni mehr
Kommentare von AloisKarlHuerlimann
„Seinen ersten Abend in Freiheit feierte der Franzose mit einem angeblich 700 Dollar (480 Euro) teuren Essen in einem italienischen Restaurant in der New Yorker Upper East Side.“ ZEITonline, 2.7.2011 mehr
6. Fazit: Man kann festhalten, dass die Aklageerhebung gegen Strauss-Kahn von Beginn weg sehr einseitig und unsorgfältig vorgenommen worden ist. Dass sie nun zusammenbricht, ist deshalb nicht verwunde mehr
5. Mit anderen Worten: Ohne irgendwelche Verschwörungstheorien zu bemühen ist eigentlich ziemlich offensichtlich, dass von "Vergewaltigung" im strafrechtlichen Sinn zu keinem Zeitpunkt die Rede sein k mehr
3. Zwischendurch ging es um die angebliche Tatzeit. Offensichtich konnte Strauss-Kahn für die zuerst angeführte Tatzeit ein Alibi vorweisen. Danach wurde diese von der Klägerseite verändert. So nebens mehr
1. Strauss-Kahn war ein mächtiger Mann. Man kann seine Macht auch daran messen, dass er quasi die Personifizierung des IWF darstellte, nach knapp 2 Jahren Amtszeit. Weiss jemand, wie der Direktor der mehr
Woher wissen Sie denn das? Waren Sie dabei. Dann allerdings wäre es hoch an der Zeit, dass Sie sich der New Yorker Staatsanwaltschaft als Zeugin zur Verüfgung stellen würden. Da Sie naütrlich nicht da mehr
Sie haben in Sachen Strauss-Kahn gar nichts zu sagen, vor allem nicht, dass jemand hinter Gitter gehört, von dem sie keine persönliche Ahnung haben. Sie kommentieren hier einen Artikel. Mehr nicht. Si mehr
Oralsex ist nun nicht gerade eine Angelegenheit, in der der Bediente körperlich-konstitutionell der "Starke" ist. Mindestens sind die Möglichkeiten, auf welche die zur Bedienung "gezwungene" Person ni mehr