Ein so blutiges Verbrechen wie die Tötung unschuldiger Menschen ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass man den Befehl dazu erhalten hat. Außerdem geht es bei dem Urteil ja nicht um Resozialisie [weiter…]
Kommentare von wolke123
Ein so blutiges Verbrechen wie die Tötung unschuldiger Menschen ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass man den Befehl dazu erhalten hat. Außerdem geht es bei dem Urteil ja nicht um Resozialisie [weiter…]