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Der Gerichtsvollzieher kommt

Eine Erfolgsgebühr für Gerichtsvollzieher soll eingeführt werden.
Auf Initiative u.a. des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat heute die Einbringung eines “Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht” beschlossen am 11 Februar 2011unter:
17. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
– Antrag der Länder Hessen,
Sachsen und Bayern, Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 808/10)

In
Das Parlament Nr. 16 vom 18.April 2011 wird unter Innenpolitik berichtet:
Gerichtsvollzieher: Erfolgsgebühr einführen.
Mein erster Gedanke, wer will sich hier eine goldene Nase verdienen?
Ist die Erfolgsprämie ein Anreiz die Verhältnismäßigkeit zu mißachten?
„Man kann das Recht auch mit Gesetzen verletzen“ (Erich Limpach)
Ein mehr als fragwürdiges Gesetz. Wird die Politik hemmungsloser, verlottert die Politik? Ist es wirklich so? Ist das mit dem ART.20 GG (3) „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“ vereinbar? Was versteht die SPD unter verfassungsmäßiger Ordnung?
„Die Gerechtigkeit wohnt auf einer Etage, zu der die Politik keinen Zutritt hat.“
Schon bei den Politessen und bei der Polizei wird gemunkelt es gebe ein Soll an Strafzetteln oder aber Radargeräte, an Orten die ungefährlich sind, und das Blitzen der Kasse dient. Je schlampiger oder unfähiger die Behörde- umso höher die Verschuldung, da ist man nicht zimperlich. Wir wählen unsere Volksvertreter aber haben wir uns diese Sorte von Vertretern gewünscht?
Politiker sind Erfinder. Die Umsatzsteuer-Die KFZ Steuer die Versicherungssteuer, die Benzinsteuer, die Mautgebühr wird vorbereitet, nur die Radfahrwege und die Straßen sind in einem oft unzumutbaren, nicht mehr zu verantworteten Zustand.
Ich fühle mich durch die Gesetzgebung oft betrogen. Ich muss für Dummheit oder Unfähigkeit immer wieder ein Stück meiner Lebensqualität abgeben. Oder so gesehen erst treibt man uns in die Verschuldung dann werden die Gerichtvollzieher mit Erfolgsprämien belohnt, wenn sie mitnehmen was eigentlich nicht genommen werden kann. Die Gesetzgebung sollte sich eher um die Methoden der Inkassobüros kümmern. Oder vergeben diese auch Pöstchen? Na wenn ein Abwickler einer in Pleite befindenden Firma pro Tag 5000 Euro bekommt, ist Pleite zumindest für den Abwickler ein Geschäft. Politik und Posten ein Thema für sich. Hier noch einige Anmerkungen und :
Kommentare bei google gefunden
Diffamierung der Gerichtsvollzieher
Verfasst von G. Quell (nicht überprüft) am 15. Februar 2011 - 10:03.
Dieser Leistungsanreiz ist doch im Grunde eine hinterhältige Diffamierung der Gerichtsvollzieher. Es wird unterstellt, dass diese ihre Arbeit nicht korrekt machen und mit Hilfe von Boni zur Leistungssteigerung angereizt werden müssen. Indirekt wird doch unterstellt, dass die Gerichtsvollzieher nicht an einem Vollstreckungserfolg interessiert sind. Aber Herr Bamberger wird sich wahrscheinlich auch für die Wiedereinführung eines Schuldturms aussprechen. Damit wären wir, was die Vollstreckung betrifft, wieder im tiefsten Mittelalter angekommen. Aber vielleicht sollten die Politiker, die solchen Schwachsinn ausbrüten, sich einmal vor Augen führen, wie viele Deutsche hoffnungslos überschuldet sind und über kein pfändbares Vermögen mehr verfügen. Ein nützt also nichts, auf ein totes Pferd einzuprügeln, damit es schneller laufen soll. Das einzige, was hier provoziert wird, ist ein unrechtmäßiges Verhalten der Gerichtsvollzieher.

Rechtsgebiet: Zivilprozeßrecht
Rechtstipp vom 16.02.2011
Der Bundesrat hat am 11.02.2011 beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vorsieht. Außerdem sollen die Festgebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes deutlich erhöht werden.
Die Erfolgsgebühr soll sich nach dem Entwurf an dem an den Auftraggeber abzuliefernden Geldbetrag orientieren. Sie soll für die Gerichtsvollzieher einen Leistungsanreiz zur Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs schaffen.
Der Entwurf hat außerdem zum Ziel, die Kostendeckung im Gerichtsvollzieherwesen zu verbessern. Die seit dem Jahre 2001 unverändert gebliebenen Festgebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes sollen an die Preissteigerungen und an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Die Gebühren sollen dabei um etwa 30 Prozent erhöht werden.

Justizministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 11.02.2011
Auf Initiative u.a. des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat heute die Einbringung eines “Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht” beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vor. Diese Erfolgsgebühr soll sich an dem Geldbetrag orientieren, der an den Auftraggeber abzuliefern ist, und soll für die Gerichtsvollzieher einen Leistungsanreiz zur Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs schaffen.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf eine “Verbesserung der Kostendeckung im Gerichtsvollzieherwesen” vor – die Gebühren sollen also zugunsten der Justizkasse steigen, und das kräftig, nämlich um 30%
Wir bekommen was wir gewählt haben!
Walter Wasilewski

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