"Die Wahlbeteiligung lag nach deren Angaben in beiden Wahlrunden bei etwa 32 Prozent." In wie weit ist solche Wahl denn rein rechtlich gültig, wenn gerade mal ein drittel der Leute zur Wahlurne geh [weiter…]
Nur eine Einleitung zu bringen finde ich etwas dürftig! Denn Neues wird dem Leser hier nicht präsentiert. [weiter…]
Kommentare von -Steffen-
"Die Wahlbeteiligung lag nach deren Angaben in beiden Wahlrunden bei etwa 32 Prozent." In wie weit ist solche Wahl denn rein rechtlich gültig, wenn gerade mal ein drittel der Leute zur Wahlurne geh [weiter…]
Nur eine Einleitung zu bringen finde ich etwas dürftig! Denn Neues wird dem Leser hier nicht präsentiert. [weiter…]