Das ArbeitnehmerInnen für ihre Gesundheit streiken müssen, sollte eigentlich die zuständigen Behörden aufmerksam werden lassen. Das Recht auf Unversehrtheit des Körpers (GG, Artikel 2 (2)) gilt selbs [weiter…]
Kommentare von Sing
Das ArbeitnehmerInnen für ihre Gesundheit streiken müssen, sollte eigentlich die zuständigen Behörden aufmerksam werden lassen. Das Recht auf Unversehrtheit des Körpers (GG, Artikel 2 (2)) gilt selbs [weiter…]