Die Piratenpartei - Geld verdienen mit Computern
Eine google-Suche nach "Geld verdienen am PC" bringt knapp 2.5 Mio Treffer. Die gelisteten Seiten versprechen selbst bei nur mässiger Einsatzbereitschaft oder geringem Kenntnisstand hohe Verdienste. Für alle, denen schon Rechner hochfahren zu viel ist ein gut gemeinter Rat: die Kasse klingelt auch wenn andere den Computer benutzen! Das wird durch ein kompliziertes Geflecht an Pauschalabgaben, Rundfunkgebühren und Lizenzkosten für Patente immer leicher und ertragreicher.
Sehr bekannt sind Abgaben auf alle möglichen Reproduktionsgeräte [1]. So fallen für Drucker je nach Druckart und -geschwindigkeit Gebühren von 15.- bis 87,50 Euro an. Für einen Scanner immerhin 12.50 Euro. Wobei die Technik für die Texterkennung (OCR) eines gescannten Dokumentes mit Patentfallen förmlich gespickt ist. An diese besondere Form des unternehmerischen Risikos trauen sich nur Unternehmen mit einer wirklich guten Rechtsabteilung. Der Kunde merkt das am Preis. Für ein Faxgerät, so es denn als Laserdrucker arbeitet, weitere 10.- Euro. Wer seine FAXe auf Thermopapier druckt kommt mit 5.- Euro davon. Das Papier, man muss ausdrücklich darauf hinweisen, bringt selbstverständlich seine eigenen Gebühren mit sich. Über den warmen Geldregen freut sich unter anderem die VG Wort [10] und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) [6].
Gerne erhoben werden auch Urheberrechtsabgaben auf Rohlinge. So werden für einen DVD-Rohling 8.7 Ct pro Stunde abgeführt, für einen CD-Rohling noch 7.2 Ct für die selbe Spieldauer. Die notwendigen Brenner kosten wiederum extra: 9.21 Euro für jeden DVD-Brenner, 7.50 Euro für die CD-Variante. Speicherkarten wie USB-Sticks oder SD-Karten für mp3-Player und Kameras kosten ebenfalls [3], hier fallen 10 Ct pro Stück an. Zusätzlich kassiert Microsoft eine Patentabgabe von den Geräteherstellern, da deren Dateisystem VFAT auf den Speicherkarten verwendet wird.
Wer den TV abschafft um den Abend angenehmer (oder produktiver) zu verbringen, entkommt damit nicht der GEZ-Gebühr. Bei der Gebühreneinzugszentrale erkannte man früh, dass sich eine breite Bevölkerungsschicht vom Fernsehen abwendet. Und man steuerte gegen. Der Begriff des neuartigen Empfangsgerätes wurde erfunden und flugs der Computer mit Internetanschluss in diese Kategorie eingereiht [9]. So konnte das TV-müde Bildungsbürgertum als Beitragszahler zurückgewonnen werden! Das wirklich innovative am neuartigen Empfangsgerät ist jedoch, dass nur ein Bruchteil von dem, was über Antenne, Kabel oder Satellit zu empfangen ist auch auf den Computer kommt.
Die grosse Hürde zum bequemen Zusatzverdienst besteht darin, einen eigenen Anspruch am Kuchen der Zwangsabgaben gut zu begründen. Hat man erst den Fuss in der Tür fliessen die Millionen! Und ständig werden es mehr! Immer wieder werden zusätzliche Abgaben auf komplette Computer gefordert [4] (und beispielsweise vom OLG München bestätigt (Aktenzeichen: 29 U 1913/05) [2])). Auch sind Gebühren für Festplatten im Gespräch. Das Feilschen darum startete vor Jahren mit 1.- Euro pro GB, im Zeitalter der 2 TB-Platten undenkbar! Doch durch überspitzte Forderungen [5] werden in anderen Bereichen Zugeständnisse erreicht. Die Verleger fordern eine Gebühr auf Links [11], welche ihren Zeitungen zugute kommen sollen. Und für googles Buchsuche reichen den Verlagen die angebotenen 63% vom Gewinn nicht. Sie fühlen sich von googles Initiative alte Bücher zu scannen und ins Netz zu stellen enteignet*. Besonders warm ums Herz wird es dem Kulturschaffenden beim Blick über den Atlantik. In den USA fordert ein Rechteverwerter, dass zukünftig statt Gebühren für das Anhören von Klingeltönen die wesentlich höheren Gebühren für öffentliche Aufführungen gefordert werden. Amerika, du hast es besser!
Doch hier wie dort verhandeln die Urheber oder deren Vertreter nicht mit den Konsumenten oder deren Vertretern, sondern mit den Herstellern von Geräten und Leermedien. Diese befürchten sinkende Absätze wegen steigender Preise und verhandeln deswegen durchaus mit Hingabe im Interesse der Verbraucher.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Das kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten [7]. Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des Urheberrechts ein [8]. Unter anderem sollen Kopien im nichtkommerziellen Bereich grundsätzlich erlaubt sein.
*) Hobbyköche freuen sich auf dem Tag, an dem Anna Weckers Ein Köstlich new Kochbuch von 1598 von google der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht wird. Der Markt für eine Neuauflage ist sicher zu klein um rentabel zu sein. In Antiquariaten ist das Werk für rund 200 Euro zu bekommen; für das Budget eines Freizeitkoches auch zu viel.
Quellen:
[1] http://www.bitkom.org/fil...
[2] http://www.aufrecht.de/ur...
[3] http://www.heise.de/resal...
[4] http://www.heise.de/newst...
[5] http://www.it-business.de...
[6] http://www.gema.de/zpue
[7] http://www.hartabergerech...
[8] http://www.piratenpartei....
[9] http://www.gez.de/gebuehr...
[10] http://www.vgwort.de/
[11] http://www.axelspringer.d...
Teil 1 erschien am 26.04.2009: Die Piratenpartei. Weit mehr als eine Milieupartei!
Teil 2 erschien am 03.05.2009: Die Piratenpartei. Kein Name wie ihn sich die Schwiegermutter wünscht!
Teil 3 erschien am 10.05.2009: Die Piratenpartei. Das Imperium schlägt zurück
Teil 4 erschien am 18.05.2009: Das Dilemma der Kleinparteien
Teil 5 erschien am 24.05.2009: Seid Piraten und spielt Robin Hood - Wie funktioniert die staatliche Parteienfinanzierung?
Teil 6 erschien am 31.05.2009: Die Piratenpartei. Vom möglichen Ende der Politikverdrossenheit.
Teil 7 erschien am 07.06.2009: Die Piratenpartei - keine Verschwörungstheoretiker
Teil 8 erschien am 14.06.2009: Die Piratenpartei - Widerstand ist machbar
Teil 9 erschien am 21.06.2009: Die Piratenpartei - was soll nur aus dieser Jugend werden?
Teil 10 erschien am 28.06.2009: Die Piratenpartei - Ein Plädoyer für die Anonymität im Internet
Teil 11 erschien am 05.07.2009 Die Piratenpartei - was läuft schief mit dem Urheberrecht?
Teil 12 erschient am 12.07.2009 Die Piratenpartei - wider die chinesischen Verhältnisse
Teil 14 erscheint am 26.07.2009
Gleich am Sonntag fragte ein Leser meines Community-Artikels nach den Sätzen, die auf Kopierpapier erhoben werden.
Leider war dazu nichts zu finden. Zwar wird hier und da erwähnt, dass es diese Abgaben gibt, doch auf den Webseiten berufener Stellen war nicht der geringste Hinweis auf eine Abgabe auf Kopier- oder Druckerpapier zu finden. Eine google-Suche nach "Kopierpapier URA" ergibt zwar viele Treffer, die sich jedoch nicht auf das Papier, sondern auf die Kopierer bzw. Drucker bezog.
Von der VG Wort war zu erfahren, dass es wohl nur in Griechenland Abgaben auf Papier gibt, jedoch nicht in Deutschalnd.
Offensichtlich schrieb in dieser Sache jeder beim anderen ab. Auch ich beging diese Nachlässigkeit, für die ich mich bei meinen Lesern entschuldige.
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