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Bildungsgutscheine für Kinder?

Bis Ende dieses Jahres muss die Bundesregierung nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 die Regelungen für Kinder von Hartz IV-Empfängern neu regeln. In der Hauptsache bemängelte das Gericht, dass die Kosten für die Teilnahme von Kindern am Vereinsleben und an Bildungsangeboten nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Statt nun darüber nachzudenken, die Sätze für das ALG 2 anzuheben, plant die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, Bildungsgutscheine für die betroffenen Kinder auszugeben. Damit soll erreicht werden, dass der Nachwuchs von Hartz IV-Opfern zum Beispiel kostenlos ins Schwimmbad gehen, sich in Sportvereinen engagieren, Musikstunden oder Nachhilfeunterricht nehmen kann.

Nach neuesten Meldungen wird auch daran gedacht, diese Fördermaßnahmen später auf Kinder von Geringverdienern und dann auf alle Kinder auszuweiten. Weil sie genau weiß, dass die Regierung für diese Maßnahme kein Geld hat, hofft sie auf Sponsoren wie zum Beispiel Stiftungen, die Wirtschaft oder private Spender.

Das ist eine Entscheidung, bei der ich geteilter Meinung bin. Sicher wäre es gut, wenn alle Kinder am sozialen Leben teilhaben und Bildung in Anspruch nehmen könnten. Aber das ist eine Vision, die noch nie Realität war, es nicht ist und auch nie sein wird. Es war nun mal schon immer so, es ist so und es wird immer so sein, dass es Eltern gibt, die können ihrem Nachwuchs alles ermöglichen, was man sich an Bildung nur vorstellen kann und andererseits Eltern gibt, die dies aus finanziellen Gründen nicht können.

Man könnte natürlich einwenden, dass es dann doch gut sei, dass der Staat diese Bildungsgutscheine ausgeben möchte, aber der Staat sollte sich nicht in private Belange der Bürgerinnen und Bürger einmischen. Es ist aber auch der Staat, der durch seine Hartz IV-Regelungen und das Zulassen von Dumpinglöhnen die Leute in die Armut treibt. Deshalb gilt es meines Erachtens hier, beim Einkommen entsprechend gegenzusteuern.

Was mir an der Gutscheinregelung überhaupt nicht gefällt, ist die Stigmatisierung der Kinder und die Diskriminierung der Eltern, denen offensichtlich nicht zugetraut wird, verantwortungsbewusst mit Geld umzugehen. Es gibt sicher Hartz IV-Empfänger, die das Geld nicht in ihre Kinder, sondern in Dinge wie Flachbildfernseher, Alkohol oder Zigaretten stecken, aber das ist eine Minderheit, deshalb sollte man nicht alle Betroffenen dieser Regelungen über einen Kamm scheren.

Man stelle sich mal vor, ein Kind besucht eine Musikschule, einen Sportverein oder nimmt Nachhilfeunterricht: In dem Moment, wo der Bildungsgutschein oder eine entsprechende Karte gezückt wird, weiß doch jeder, dass man ein Kind einer/s Langzeitarbeitslosen oder Geringverdieners, die/der sein Gehalt durch staatliche Leistungen aufstocken muss, um leben zu können, vor sich hat. Das würde mir als Elternteil nicht gefallen.

Außerdem gefällt mir der Generalverdacht, die Eltern würden ihr Geld eh nicht für die Kinder, sondern für sich einsetzen, nicht. Es steht auch zu befürchten, dass sich dann der Staat zum Entscheider über die Bildung der Kinder macht und nicht die dafür zuständigen Eltern, denn laut Frau von der Leyen sollen beispielsweise die Sachleistungen für Nachhilfestunden nur denen zugutekommen, die tatsächlich Nachhilfe benötigten. Und wer würde das überprüfen? Sicher eine Behörde, wahrscheinlich werden dafür neue Stellen geschaffen.

Ich teile hier die Meinung der CSU, das wir keinen „Super-Nanny-Staat“ brauchen, sondern auch Hartz IV-Empfänger als mündige Bürger zu behandeln sind, denen mit Respekt zu begegnen ist. Die ganzen Überlegungen, wie man das Urteil des BVG umsetzen könnte, wären überflüssig, wenn das diskriminierendste, förderungsverhindernste und blockierendste Gesetz, dass sich jemals eine deutsche Bundesregierung ausgedacht hat, dahin befördern würde, wo es hingehört: in die Tonne. Aber niemand traut sich, diesen Murks wieder abzuschaffen.

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