Mit Steuern steuern
Die gesetzliche Begrenzung von Manager-Vergütungen wird derzeit ernsthaft diskutiert. Ein so schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht der Vertragsfreiheit könnte jedoch nur dann vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, wenn keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um andere Grundrechte zu sichern. Tatsächlich gibt es aber wesentlich wirkungsvoller Maßnahmen, um das Ziel der Schaffung von möglichst vielen Arbeitsplätzen, die ein Einkommen sichern, das unabhängig von staatlichen Transferleistungen macht, zu erreichen.
Dazu reicht es nämlich völlig aus, die Höhe der Manager-Vergütungen dem freien Spiel der Marktkräfte zu überlassen, jedoch die steuerliche Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe zu begrenzen. In der Finanzwissenschaft herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass als ergebniswirksame und damit steuermindernde Betriebsausgabe solche Aufwendungen anzusehen sind, die in der Absicht getätigt werden, Gewinne zu erzielen. Die Verwendung der erwirtschafteten Gewinne ist jedoch nicht ergebnisrelevant. Und gerade die viel diskutierten Boni werden ja in der Regel nicht für zukünftig erwartete Umsätze bezahlt sondern incentivieren das Management für ein Geschäftsergebnis, das in der Vergangenheit erzielt wurde – damit stellen sie steuersystematisch eine Gewinnverwendung dar. Ob ein Unternehmen die erwirtschafteten und versteuerten Gewinne aber an Eigentümer oder Mitarbeiter ausschüttet, sollte steuerlich gleich behandelt werden, also bei der Ermittlung der Steuerschuld unberücksichtigt bleiben.
Wie hoch kann ein Einkommen sein, das tatsächlich zum Zweck der Gewinnerzielung bezahlt wird? Mal angenommen, in Deutschland gäbe es wie in anderen Industrieländern einen gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten würden sicher der These zustimmen, dass dieser Mindestlohn nur für die einfachsten Tätigkeiten bezahlt werden dürfte – höher qualifizierte Tätigkeiten müssten besser entlohnt werden. Aber auch der höchstqualifizierte Mitarbeiter kann allein keinen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten, der den Beitrag der einfachsten Tätigkeit um mehr als das hundertfache übersteigt. Damit müsste die Steuerabzugsfähigkeit eines einzelnen Gehaltes (inklusiver aller Boni) beim 100fachen des Mindestlohns begrenzt werden. Angenommen, der Mindestlohn läge bei 7,00 € die Stunde. Bei einer durchschnittlichen tariflichen Arbeitszeit von derzeit etwa 39 Stunden / Woche errechnet sich damit ein Jahresgehalt von 7,00 € * 39 Stunden * 52 Wochen = 14.196 €. Der maximal steuermindernd an einen einzelnen Mitarbeiter auszahlbare Gehalt läge dann bei 1.419.600 €. Jeder Betrag, der diese Summe übersteigt, würde als Gewinnverwendung und damit nicht als steuermindernd beim Unternehmen gewertet. Plötzlich hätte wir eine Schar von Top-Managern, die sich vehement für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns aussprächen! Die Entkopplung der Lebenswirklichkeit der oberen Zehntausend von der Realität der Schlechtverdienenden wäre mit einem Schlag zwar nicht aufgehoben aber deutlich gemildert! Solidarität würde belohnt!
Aber auch diese Grenze muss ja nicht fix sein. Wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze und/oder bestehende Arbeitsverhältnisse besser entlohnt, erhöht sich die Lohnsumme. Ich würde jedem Unternehmen ermöglichen, das seine Lohnsumme (abzüglich der Gehälter, die an leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gezahlt werden) im Vergleich zum Vorjahr erhöht, 1% dieser zusätzlichen Lohnsumme steuermindernd als Gratifikation an die leitenden Mitarbeiter auszuschütten, selbst wenn dadurch die oben definierte Steuerabzugsgrenze für Einzelgehälter überschritten wird. Auslagerung von Arbeitsplätzen – sei es durch Fremdvergabe von Leistungspaketen an Dritte oder durch Arbeitsplatzverlagerung ins Ausland würde deutlich weniger attraktiv! Ein hoher Tarifabschluss macht sich auch positiv auf dem Konto des Top-Managements bemerkbar. Die Kultur der Tarifverhandlungen wandelte sich dramatisch.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen sollte nur gewährt werden, wenn es sich um Kosten handelt, die aus der Auflösung unbefristeter Verträge entstehen. Top-Manager haben in aller Regel einen befristeten Vertrag – deren Abfindungen wären also nicht mehr steuerabzugsfähig. Wenn ein Unternehmen in einer Absatzkrise aber tatsächlich genötigt ist, sich von Arbeitnehmern zu trennen, trägt die Gesellschaft einen Teil dieser Last solidarisch mit, in dem sie auf die Steuer aus diesen Abfindungen verzichtet. Die Befristung von Arbeitsverträgen „normaler“ Mitarbeiter ist betriebswirtschaftlich deutlich weniger sinnvoll – muss ein Unternehmen einem befristet Angestellten vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen, kann es Abfindungszahlungen nicht mehr steuerlich geltend machen.
Eine ordnungspolitische Maßnahme bleibt dennoch erforderlich: die Bemessung von Bonuszahlungen an der Entwicklung des Aktienkurses eines Unternehmens gehört verboten! In einer funktionierenden Marktwirtschaft steigt der Aktienkurs, wenn das Ergebnis eines Unternehmens sich verbessert. Ein Bonus, der am Ergebnis fest gemacht wird, nützt also auch den Aktionären, die, wenn sie langfristig orientiert sind, mehr auf Dividende als den Aktienkurs schauen. Die Bonifikation auf Basis der Kursentwicklung wird jedoch weiter die Bildung von Preisblasen auf den Anlagemärkten befeuern – und gehört daher verboten.
Herr App,
den Inhalt Ihres Artikels finde ich gut. Ich gebe Ihnen auch größtenteils Recht. Ich erlaube mir dennoch ein wenig zu "meckern". "Mit Steuern steuern" ist ein großer Punkt der VWL. Viele Szenarien wurden durchgespielt. Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass Steuern nur einen Teil dieser überbezahlten Manager-Problematik beheben würde. Viel wichtiger erscheint mir ein Umdenken bei den Top-Managern. Damit meine ich auch mit € 500.000/Jahr zufrieden zu sein und nicht unbedingt €2.000.000/Jahr und in Folge noch mehr anzustreben. Das kann es nicht sein! Wenn die skrupellosen Topmanager (und nur die, denn es gibt mit Sicherheit auch sehr gute nicht-skrupellose TM) mehr Solidarität vorleben und auch erkennen würden, dass ein Teil der Wirtschaftskrise in Ihren Händen gewachsen ist, wäre aus meinber Sicht ein sehr großer Schritt getan. Jedoch genügt nicht nur ein Umdenken der Top-Manager auch ich als Nicht-Top-Manager bin verpflichtet meinen Beitrag dazu zu leisten.
Dr. Thomas Karlegger
Ihre Vorstellungen scheitern schon daran, daß Sie zwischen Lohn und sonstigen Betriebsausgaben zu sehr differenzieren. Ihr Mindestlohnhundertfaches System nutzt nichts. Selbst absolute Top-Manager wären bereit sich zum einfachen Mindestlohn anstellen zu lassen. - Wenn nebenbei ein zeitlich fixierter Beratungsvertrag in Millionenhöhe mit dem Unternehmen läuft.
Der Ansatz "mit Steuern steuern" ist m.E. ganz hervorragend, und wie ich glaube auch der einzige, der langfristig erfolgreich sein kann, aber versuchen Sie die gesamte Problematik vielleicht mal nicht über Managergehälter, sondern von der Seite "steuergelenkte Teilhabe des Einzelnen an der Gesamtwirtschaftsleistung" anzugehen.
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