Koalitionsplanspielchen – rechtliche Stärkung der Parteibasis gegenüber ihrer Führungsriege
Wir erleben es gerade im Europawahlkampf, als Warmlaufen für den Bundestagswahlkampf: Die Parteifunktionäre bemühen sich redlich, ihren Truppen den eigenen Standpunkt aufzudrücken, ihrer Partei vorzuschreiben, mit wem nach der Wahl über eine Koalition gesprochen wird. Und so sieht Deutschland schon die Fortsetzung der dann merklich kleineren großen Koalition am Horizont heraufziehen, denn die drei halbwegs denkbaren Dreierbündnisse sind von unterschiedlichen Parteien ausgeschlossen worden.
Warum tun Parteien das? Um sich Wählerstimmen zu sichern. Nachvollziehbar, dass sie es tun, aber schade.
Es besteht allerdings das Problem, dass eine Parteiführung aus ganz egoistischen Motiven die Richtung ihrer Partei vorgibt. Dass die FDP – nur beispielhaft; das ist kein spezielles FDP-Problem – unter Führung von Guido Westerwelle in eine Ampelkoalition eintritt, ist wesentlich weniger wahrscheinlich als unter vielen anderen. Anders gesagt: Wenn die FDP – als Partei (d.h. Masse der Mitglieder) – Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen will, dann tut sie gut daran, jemand anderen als Westerwelle dahin zu schicken. Schon deshalb hat er ein erhebliches Interesse daran, diese Option zu marginalisieren. Da sich in der FDP aber niemand gegen seine Position (bzw. in diesem Sinne: gegen ihn) aus der Deckung traut, ist unklar, wie die Partei als Ganzes darüber denkt (was wiederum erst nach der Wahl so richtig interessant ist).
Diesem strukturellen Demokratiedefizit, das – mal mehr, mal weniger – bei allen Parteien zu finden ist, kann man leicht abhelfen. Der Gesetzgeber (der dummerweise mit vielen Parteien eng verwoben ist...) müsste die Parteien zwingen, nach der Wahl eine Mitglieder- oder zumindest Delegiertenbefragung durchzuführen, die abklärt, wie die Partei zu jeder einzelnen Option steht. Das bedeutet dann auch, dass jemand aus der Parteiführung, der vor der Wahl eine bestimmte Koalition ausgeschlossen hat, nicht der Verhandlungsführer sein kann, wenn die Partei auf Grund der Mehrheitsentscheidung doch Gespräche mit den entsprechenden anderen Parteien aufnimmt. Diesen Aspekt müsste man nicht mehr gesetzlich regeln; dafür reichen die üblichen politischen Mechanismen aus. Es ist damit zu rechnen, dass im Fall eines positiven Votums entsprechende Führungspersönlichkeiten vortreten: Mit der Parteimehrheit im Rücken kann man viel besser auf Konfrontationskurs gehen.
Was am Ende für die Partei die bessere Entscheidung ist, das muss sie selber wissen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, im Sinne der Demokratieförderung überhaupt erst mal zu ermöglichen, dass es zu dieser Entscheidungssituation kommt.
Das wäre wirklich ein echter Fortschritt, wenn anläßlich des 60. Gebrutstags der Bundesrepublik Deutschland die Parteien endlich per Gesetz dazu gezwungen werden könnten, demokratischen Mehrheitsmeinungen zu ihrem Recht zu verhelfen. Fünf Sterne für diesen Beitrag!
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