DER MÄRCHENSTEUERDREH
DAS GRUNDPRINZIP DES GEMEINNÜTZIGEN PRODUKTIONSBETRIEBES
Immer schon fand ich es vernünftig, bei Veränderungen und Weiterentwicklungen an das bereits Vorhandene, Bestehende und Erprobte anzuknüpfen. Man sagt zu Recht, dass Revolutionen ihre eigenen Kinder fressen, und warum sollten wir so dumm sein, uns selbst und unsere Kinder einem Monstrum namens „Revolution“ zum Fraße vorzuwerfen?
Dennoch kann es mitunter notwendig sein, die Zielrichtung eines Entwicklungsprozesses grundlegend zu verändern. Das kann zunächst innerlich – im Denken – schon eine Art von Revolution sein; es liegt dann an der Klugheit beziehungsweise Vernunft des einzelnen Menschen, die innere Umwälzung in sanfte Formen des äußeren Tuns zu verwandeln.
SOZIALE GERECHTIGKEIT – wie können wir sie auf sanften Wegen erreichen, wo wir uns doch objektiv immer noch auf dem Weg in steigende soziale Ungerechtigkeit befinden? Wie wäre es in diesem Zusammenhang denn, wenn wir uns einmal in Gedanken von der einseitigen Weltvorstellung des Darwinismus verabschieden und den Gedanken einer sinnerfüllten Schöpfung in uns zulassen? – Von diesem Grundgedanken ausgehend referiere ich im Folgenden meine eigenen Gedanken zum Thema Schöpfungsprinzip und Wirtschaftsleben unter dem Blickwinkel der Erfordernisse sozialer Gerechtigkeit:
Ein Urprinzip unserer Schöpfung ist das Prinzip des Dienens. In einer der Urkunden unserer Schöpfungsgeschichte, in der Bibel wird dieses Urprinzip mit den Worten Christi: „Wenn jemand der erste sein will, sei er der letzte von allen und der Diener von allen!“ (Mark. 9,35) zum Ausdruck gebracht. Es geht nicht darum, diesen Satz wörtlich zu nehmen, sondern das darin zum Ausdruck gebrachte Prinzip zu verstehen.
In unserem Wirtschaftsleben allerdings ist dieses Prinzip auf den Kopf gestellt. Obgleich in jedem Wirtschaftsschulbuch geschrieben steht, dass die Wirtschaft der Befriedigung des menschlichen Bedarfs dienen soll und folglich ständig von der Fragehaltung „Was wird gebraucht und womit kann ich dienen?“ ausgehen müsste, wird heutzutage in eklatanter Weise gegen dieses Prinzip verstoßen. Es ist nicht notwendig, dies im Einzelnen aufzuführen, denn häufig genug werden das private Gewinnstreben, der völlig überzogene Konkurrenzkampf und das zu ungunsten der Qualität verschobene Qualitäts-/Quantitätsverhältnis in der Warenproduktion kritisiert.
Wenn man allerdings das Konkurrenzprinzip ausschaltet, schaltet man den hinter den einzelnen Produkten stehenden Ideenwettbewerb aus. Wer die besten Ideen hat, die besten Konstruktionen entwickelt und daraus Produkte macht, die andere gut brauchen können, sollte dafür nicht einer vermeintlich sozialen Gerechtigkeit zuliebe bestraft werden. Wer sich allerdings aufgrund der Tatsache, dass er diese Ideen hat und selbige wertsteigernd sowie gewinnbringend in die Praxis umsetzt, auf Kosten des Gemeinwohls bereichert, der sollte in diesem Tun nicht gefördert werden. Sondern DERJENIGE, der nach ideenreicher Wert- und Gewinnsteigerung den Gewinn zugunsten des Gemeinwohls verwendet, der sollte gefördert werden. Deshalb soll hier einmal der Begriff des GEMEINNÜTZIGEN PRODUKTIONSBETRIEBES untersucht werden.
Denken wir uns einfach einen Betrieb, der nach notwendigen und sinnvollen Investitionen seine übrigen Gewinne ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zufließen lässt, also zum Beispiel für die Ausstattung der örtlichen Grundschule, des städtischen Krankenhauses, der nächstgelegenen Kaserne, für den öffentlichen Nahverkehr, den betriebseigenen Fond zur Altersvorsorge oder den Firmenkindergarten, für kulturelle Aktivitäten wie die Förderung von Kunst und Musik und der dort Tätigen sowie Hunger- und Katastrophenhilfe in notleidenden Ländern.
Nach einem immer wieder neu zu gestaltenden, in sich flexiblen Proporz könnten die erwirtschafteten Überschüsse auf die genannten Bereiche aufgeteilt werden. Es könnten darüber hinaus Betriebe mit extrem niedriger oder gar keiner Gewinnerwartung wie landwirtschaftliche Kleinbetriebe oder Kunsthandwerker gefördert werden. Zu den gemeinnützigen Ausgaben eines Betriebes könnte auch die Unterstützung eines anderen vom Konkurs bedrohten gemeinnützigen Betriebes gehören, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten werden können. Wirtschaftlich starke Regionen könnten strukturschwache Regionen über Ausgleichsfonds fördern.
Neue Regelungen in der Mitbestimmung könnten gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebes gemeinsam darüber beraten und befinden, nach welchem Proporz welche der genannten Bereiche gefördert werden sollen.
Wenn ein solches „dienendes“ Verhalten im Wirtschaftsleben gefördert werden soll, dann sollte logischerweise für diese Betriebe die Mehrwertsteuer entfallen, denn der erarbeitete Mehrwert kommt ja dem Gemeinwesen ohnehin zugute. Der gemeinnützige Betrieb könnte darüber hinaus bei der Gewerbesteuer entlastet werden. Völlige Steuerfreiheit ist natürlich nicht möglich, denn es müssen ja auch originär in staatlicher Hoheit liegende Bereiche wie das Rechtswesen, die Sicherheitskräfte, aber auch Straßenbau, öffentlicher Fernverkehr und vieles andere mehr finanziert werden. Es wäre illusorisch zu glauben, dass der Staat sich in kurzer Zeit aus den weiter oben genannten Bereichen zurückziehen kann, und es ist auch die Frage, ob er sich überall zurückziehen sollte.
Im schulischen Bereich zum Beispiel ist der Staat der einzige Garant für die Gleichwertigkeit der Abschlüsse und eine gewisse Einheitlichkeit der Lehrpläne und der Schulaufsicht. Es geht hier also zunächst um das Erproben eines neuen Modells.
Natürlich kann nur derjenige Betrieb den Status der Gemeinnützigkeit erhalten, der tatsächlich gemeinnützige Zuwendungen in mindestens der Höhe der mit diesem Status verbundenen Steuererleichterung tätigt.
Diese steuerlichen Maßnahmen führen dann bei der Preisgestaltung zu einer „Wettbewerbsverzerrung“ zugunsten der gemeinnützigen Betriebe. Dadurch werden sie erfolgreicher als herkömmliche Betriebe und können sich als neue Betriebsform auf dem Markt behaupten und durchsetzen. Schauen wir uns also die Möglichkeiten, die uns bereits jetzt mit dem Instrument der gGmbH gegeben sind, etwas genauer an.
Mischbetriebe, halb gemeinnützig, halb privatgewinnorientiert, kann es nicht geben, weil die Versuchung zu groß wäre, die Steuervorteile des gemeinnützigen Betriebsteils für den privatgewinnorientierten auszunutzen. Im Sinne der „sanften Veränderung“ könnte die bisherige steuerliche Behandlung von Spenden allerdings beibehalten werden, um auch für „altertümliche“ Betriebe den Anreiz zum sozialen Engagement aufrecht zu erhalten.
Eine Nebenwirkung dieser Maßnahme wäre, dass der Sinn für das soziale Ganze innerhalb der Mitarbeiterschaft der gemeinnützigen Betriebe geschärft würde. Die Arbeit selbst könnte als sinnvoller empfunden werden, weil man die Früchte seiner Arbeit oft schon in sozialen Verbesserungen im eigenen Wohnort beobachten kann. Man freut sich dann vielleicht auch mehr auf seine Arbeit, weil man in einem Betrieb arbeitet, „wo man gern hingeht“. Indirekt werden die Mitarbeiter der gemeinnützigen Betriebe auch zu „Arbeitgebern“, denn sie schaffen und erhalten Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor.
Der Staat seinerseits kann sich nach und nach aus vielen Bereichen, die er mit Steuergeldern zu subventionieren gewohnt war, zurückziehen und daran weiterarbeiten, den Schuldenberg abzutragen. Und da letztlich wir alle „der Staat“ sind, können wir uns alle freuen, wenn wir keine Schulden mehr haben.
Die einzigen, die unter dieser neuen Form der sozialen Gerechtigkeit zu „leiden“ hätten, wären diejenigen Betriebe, die ihre Gewinne zur Vermehrung von Privatvermögen, zur Durchsetzung von Machtinteressen oder zu Börsenspekulationen verwenden. Aber es wird ja niemand gezwungen, an der Börse zu spekulieren oder private Besitztümer aufzuhäufen. Es wird auch niemand daran gehindert. Es macht dann bloß nicht mehr soviel „Spaß“ wie bisher.
Dieser Text entstand am 31. August 1998. Hier liegt er in leicht überarbeiteter Form vor.
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