- und da fragt man sich dann, mit welchem Recht bei der Erhebung von GEZ-Gebühren für "neuartige Empfangsgeräte" ein derartiges Aufheben gemacht wird. [weiter…]
Kommentare von al321
- und da fragt man sich dann, mit welchem Recht bei der Erhebung von GEZ-Gebühren für "neuartige Empfangsgeräte" ein derartiges Aufheben gemacht wird. [weiter…]