Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht dieses Verhalten interpretieren wird. Das vom XI Senat wählte Verfahren hat keine rechtliche Grundlage. Streiten sich zwei Senate am BGH ist der [weiter…]
Kommentare von RReichertz
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht dieses Verhalten interpretieren wird. Das vom XI Senat wählte Verfahren hat keine rechtliche Grundlage. Streiten sich zwei Senate am BGH ist der [weiter…]