Deutsche Familie bittet USA um Asyl

Diesen Fall hat es noch nie gegeben: Amerika muss über einen Asylantrag einer deutschen Familie entscheiden, die sich in ihrer Heimat politisch verfolgt fühlt

http://www.zeit.de/online/2009/15/home-schooling
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Leser-Kommentare
  1. 1. Res in religionem versa est.

    "Res in religionem versa est." (Livius). - Die Übersetzung erspar ich mir hier... - das dreht jeder nach Gunst und Kunst, Anlass und Kapital.

    Wie beim Neolateiner Wilhelm Rabe:

    „Mit blauen Ringeln und Wolken füllte sich von neuem das Gemach; der Regen schlug in Stößen gegen die Fenster, dumpf rollten die Wagen in den Gassen. Der alte Gastfreund lehnte sich zurück in dem zerlumpten Sofa, sah noch einmal seinem Gast in die Augen, blies eine Rauchwolke gegen ihn und begann ganz ex abrupto: ...“

    (W.R.: Die Leute aus dem Walde. 4. Kapitel. -
    Was dann folgt nach dem "... aber plötzlich", ist austauschbar; weil Religion immer "zum Anlass für Bedenken" genommen wird, d.h. missbraucht werden kann.)

  2. 2. Reisende soll man nicht

    Reisende soll man nicht aufhalten. Wahrscheinlich ist er drüben auch ganz gut aufgehoben. Bye bye

  3. 3. Zu verklemmt

    Nach meiner Erfahrung als Vater gibt unsere Pädagogik, die immer mehr von der Verwaltung, Ideologie und sogar Zeitgeist dominiert wird, eine Menge Anlass zur Kritik. Und mit der Schulpflicht wird hierzulande zu verklemmt umgegangen, vielleicht deswegen. Aber gleich Asyl? Vielleicht gibt es ja dann da auch Geldmittel. Besser wäre es gewesen, er hätte sich für Amerika auf Grund seiner Überzeugung entschieden und den Sprung gewagt.

  4. 4. Schulpflicht und Chancengleichheit

    Auch wenn Chancengleichheit in Deutschland bisher (wie in den meisten Ländern) ein unerreichbares Ideal bleibt --- die Schulpflicht hat viele Funktionen, unter anderem bewahrt sie Kinder zu einem gewissen Grad vor der Willkür ihrer Eltern und stellt sicher, daß sie neben einer Grundausbildung auch mit anderen Lebensentwürfen und Denkmodellen konfrontiert werden. Die Schulpflicht dient somit dem Wohl des Kindes.

    Die Familie fühlt sich aufgrund der Schulpflicht politisch verfolgt und bittet in den USA um Asyl?! Ich frage mich, wie sich Menschen fühlen, die tatsächlich politisch verfolgt werden, wenn sie so etwas lesen.

  5. 5. Asyl für Rechtsbrecher?

    In unserem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen ist ein Anspruch auf Asyl nicht damit begründbar, dass der Antragsteller gemaßregelt wurde, weil er gegen geltendes Recht verstoßen hat, und sich deshalb verfolgt wähnt. Es ist jedem unbenommen, den Rechtsbrecher bei sich aufzunehmen und ihm das zu gewähren, was ihm hier zu Recht verwehrt wurde. Mit Asyl hat das nichts zu tun.

  6. 6. Andere Länder andere Sitten

    Es gibt auch einen Finnen, dem in den Niederlanden politisches Asyl zugesprochen wurde, weil in Finnland der Ersatzdienst unverhältnismäßig länger ist als der Wehrdienst.

  7. 8. Wenn das Recht unrecht ist

    Wenn es in irgendeinem Land gesetzlich verboten ist, die Regierung zu kritisieren, und jemand dann inhaftiert oder mit Haft bedroht wird, weil er eben dies getan hat, und er dann um Asyl bittet, ist er dazu durchaus berechtigt. Denn wir zählen die Freiheit, die eigene Meinung friedlich zu äußern, zu den Grundrechten.

    Die Frage ist also nicht, ob die Romeikes gegen deutsches Recht verstoßen haben, sondern ob diese deutschen Gesetze gegen international oder zumindest in ihrer neuen Wunschheimat anerkannte Menschenrechte verstoßen.

    Die Fälle, von denen die deutsche Öffentlichkeit erfährt, sind nur der Gipfel des Eisbergs. Zahlreiche Familien, die mit den Unterrichtsinhalten und/oder Methoden nicht einverstanden waren, haben in den vergangenen Jahren Deutschland verlassen. Es ist nicht jedermanns Sache, wenn nach dem Sexualkundeunterricht der vierten Klasse der Zehnjährige im Beisein seiner kleinen Schwester zu onanieren versucht und sich bei Mama darüber beklagt, dass die Masturbation nicht funktioniere; der Herr ... habe gesagt, das solle doch so schön sein - so bei einer mit uns befreundeten Familie geschehen.

    Und es sind nicht nur weltanschauliche Gründe, die Eltern dazu bewegen, die Unterrichtung ihrer Kinder selbst in die Hand zu nehmen. Wir wohnen im Vereinigten Königreich. Dort ist "Home Education" ebenfalls erlaubt. Einer der häufigsten Gründe, weshalb sich Eltern hier für diese Form der Bildungsvermittlung entscheiden, ist, dass die Schule diesem Kind nicht gerecht werden konnte. Kinder mit ADHS; Asperger-Syndrom; Autismus; Legasthenie; Down-Syndrom; Hochbegabung; Minderbegabung; Angststörungen; Kinder, die in der Schule gemobbed wurden ... Die Probleme gibt es auch an deutschen Schulen, und auf Websites von Betroffenen, ihren Familien und gegebenenfalls Interessenverbänden kann man sehen, wie unzureichend Schulen mit diesen Kindern umgehen können.

    Dies hängt immanent mit der Struktur "Schule" zusammen und lässt sich nicht durch Reformation des Systems beheben. Das englische Schulsystem unterscheidet sich sehr von dem deutschen; dennoch ist die Kritik an der Schule fast dieselbe. Unterricht und Aufgaben, die an viele gerichtet sind, werden für einige unpassend sein. Da sind die Erklärungen unverständlich oder überflüssig; die Aufgaben helfen nicht, das zu lernen, was gelernt werden soll; und sinnvolle, zweckführende Lernanregungen fehlen. Zudem überfordert das Leben in großen Gruppen Gleichaltriger eine ganze Reihe von Kindern psychisch. Schule stellt zum Teil sehr spezifische Anforderungen, die im späteren Leben kaum vorkommen oder in vielen Berufen zumindest vermeidbar sind. Menschen mit Asperger-Syndrom können z.B. oft in technisch-wissenschaftlichen Berufen glücklich werden, auch ohne mit Heerscharen von Menschen zu tun zu haben. Und wo anders als in der Schule bekommt man gegebenenfalls Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr um Jahr vermittelt, dass man unzureichend und viel schlechter ist als andere? Das ist unvermeidlich, wenn alle letztlich demselben Curriculum folgen. In Deutschland ist, anders als zum Beispiel im U.K., diese Stratifizierung sogar gewünscht und dient dem Zweck der Kanalisierung der Bildungs- und Ausbildungsbiographien. Welche Eltern sagen zu ihrem Kind: "Wenn Du mir nicht gut genug bist, schicken wir Dich in eine andere Familie?" Der Staat als Erzieher dagegen tut dies planmäßig. Viele Verhaltensauffälligkeiten von Schulkindern sind schlicht Hospitalismus.

    Bei der Home Education entfallen alle diese Probleme. Einsam müssen die Kinder dennoch nicht sein. Im U.K. hat sich ein buntes Netzwerk aus HE-Familien gebildet, in dem zahlreiche Aktivitäten organisiert werden, wie z.B. Fremdsprachunterricht bei einer muttersprachlichen Familie; gemeinsamer Unterricht bei einem professionellen Tutor; Theatergruppe; Musikgruppe; Roboterbau; Segeln lernen im Ocean Youth Trust; Bastelworkshops; Museumsbesuche; oder einfach ein gemeinsamer Spiele- oder Kegelnachmittag oder gemeinsames Zelten. Und natürlich kann man sich auch außerhalb der HE-Gruppen mit anderen treffen, vom Kirchenchor über die Scout-Gruppe bis zum Judoverein.

    Da man an freiwilligen Aktivitäten nur teilnimmt, wenn sie für einen geeignet sind, spielen hier die Auffälligkeiten, die ein Kind in einer Schulumgebung zum Außenseiter werden ließen, kaum eine Rolle. Sie verlieren deshalb ihre stigmatisierende und persönlichkeitsbestimmende, identitätsbildende Funktion. Wie befreiend das ist, sowohl für die Kinder als auch ihre Familien, lässt sich kaum ermessen.

    Und deswegen findet, ziemlich unbemerkt von den Medien, ein kleiner stetiger Exodus aus Deutschland in andere Länder statt von Familien, die Schule keine geeignete Umgebung für ihre Kinder fanden.

    "Es gibt zwei Sorten von Ratten,
    Die hungrigen und die satten.
    Die satten bleiben vergnügt zu Haus.
    Die hungrigen aber wandern aus." (Heinrich Heine)

    Die Frage ist, wie lange noch der deutsche Gesetzgeber die Hungrigen daran hindern will, sich ihr Futter selbst zu suchen.

    Und was das Asyl betrifft, stellt sich die Frage: Sind die Eltern für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich und zuständig und entsprechend entscheidungsberechtigt? Oder ist es der Staat, und die Eltern werden im Konfliktfall zu Helfern staatlicher Erziehungsansprüche degradiert? In Deutschland ist derzeit faktisch letzteres der Fall, und da kann man, wie die Romeikes, schon fragen, ob hier nicht Menschenrechte tangiert sind.

  8. 9. Deshalb: Trennung von Staat und Kirche .

    ... die ja in Deutschland leider immer noch nicht wirklich durchgesetzt ist.

    Da könnte ja jede religiöse (auch selbst begründete) Splittergruppe daher kommen und behaupten, dass die Schule schlimme Sachen unterrichtet, die mit eben jener Religion inkompatibel ist.

    Religionen sind nun mal per definitionem Glaubenssache, weil eben nicht beweisbar. Deshalb müssen sie Privatsache bleiben, damit jeder seinen eigenen Spinnereien nach Herzenslust nachgehen kann, ohne andere damit zu nerven oder gar zu schädigen.

  9. 10. Anscheinend ist Ihnen

    Anscheinend ist Ihnen entgangen, daß die Familie sich nicht in "unserem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen" um Asyl beworben hat, sondern in den USA. Damit gilt für Sie dortiges Recht und dagegen verstoßen sie durch die Erziehung ihrer Kinder zu Hause eben *nicht*. Es liegt in der Natur von Asylanträgen, daß die Antragsteller im Konflikt mit dem Recht des Landes stehen, das sie verlassen. Asyl beantragen kann übrigens in Deutschland u. a. derjenige, dessen Freiheit aufgrund seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Hätten sich die Romeikes vielleicht doch hier um Asyl bewerben sollen? ;-)

  10. 11. Sowohl im europäischen als

    Sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich steht Deutschland mit seinem Umgang mit dem Schulbesuch innerhalb der Gruppe de "freiheitlich-demokratischen" Länder allein da, und dies liegt keineswegs daran, daß der Rest der Welt keinen Wert auf das "Wohl des Kindes" legt. Vielleicht sollte Ihnen dies ja zu denken geben? Die Familie Romeike "fühlt sich" übrigens nicht bedroht, sondern sie ist es aufgrund bestehenden deutschen Rechts sehr real. Und zwar durch Geldbußen und Freiheitsentzug, letzteres auch in Deutschland ein akzeptabler Grund für einen Asylantrag. Ich sehe nicht, was sie mit "wirklich verfolgt" sagen wollen, finde Ihre Bewertung aber etwas anmaßend.

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