Ein Urteil mit Beigeschmack
Im Prozess um einen in einem Dessauer Revier verbrannten Asylbewerber wurden zwei Polizisten freigesprochen. Das Urteil stößt verständlicherweise auf Empörung. KommentarVon Helene Bubrowski
http://www.zeit.de/online/2008/50/urteil-dessau-kommentarNeueste Kommentare
- Gudula Behm @ Blogger, 5 (02:04 Uhr)
- Loki45 Korrektur! (01:54 Uhr)
- Loki45 Wofür Verantwortung! @Blogger (01:53 Uhr)
- j-ap Werte Frau Behm! (01:42 Uhr)
- Hugo_P @ Blogger (und nat. auch den Rest haha) (01:21 Uhr)






Leser-Kommentare
Aber er hatte keine Wahl: Da den beiden Beamten kein schuldhaftes Versagen nachzuweisen war, musste er sie freisprechen.
Das ist so nicht richtig. Wenn die Aussagen der Zeugen und der Angeklagten darauf hindeuten, dass sie Indizien vertuschen wollten, kann der Richter - notamente bei geringfügigen Tatbeständen - auf Verdacht verurteilen, etwa wegen fahrlässiger Tötung.
Wieviele Vorbestrafte sind schon bei bloßer Anklage ohne jeglichen Beweis verurteilt worden von deutschen Gerichten?
In Wirklichkeit ist die Sache eh viel grausiger abgegangen: Die Beamten haben dafür gesorgt, dass sich die Matratze entzündet. Als der Alarm losging, haben sie gegrinst und rassistische Witze gerissen, etwa so: "Nüh, wird's dem Bimbö worm do ünden, kanno sisch wie zühäuse fiehlen..."
Es arbeiten dort Typen als Staatsbeamte - Originalzitat Richter - die geistig und charakterlich die unterste Schublade der bundesdeutschen Gesellschaft repräsentieren. Das Problem resultiert aus einer gewissen Systematik, ist struktureller Natur.
Solche Fälle lassen sich nur adäquat aufklären, wenn der Staat neutrale Kommissionen mit weitgehenden Vollmachten ausstattet, die ohne Corpsgeist und Interessenskonflikte derlei Wespennester auszuräuchern imstande sind.
der bgh wohl prüfen müssen!
wie es diese von der Oberklasse bezahlten Politiker es immer wieder schaffen, kleine Leute gegeneinander auszuspielen. Respekt.
Tu einfach mal nen kleinen frustrierten sächsischen Polizeibeamten ......
[Anmerkung: entfernt. Bitte achten Sie auf Ihre Ausdrucksweise. Vielen Dank. Die Redaktion/ew]
Egal, wie es um DEN frustrierten Polizisten aus Sachsen oder Sachsen Anhalt Ihrer Meinung nach steht: Ihre Inschutznahme dessen (so verstehe ich Ihren Beitrag) - sei es aufgrund Ihrer Anspielung auf diffuse Verschwörungen der "Oberklasse" oder eigener rassistischer Befangenenheit aufgrund des 'besoffenen Negers' - ist völlig verfehlt.
Insofern Verwunderung, dass Ihr Beitrag seitens der Redaktion nur gerügt und ansonsten zugelassen wurde.
Jalloh war betrunken und hatte Frauen belästigt. das wird nicht bestritten. Nun sind die Polizisten mit einem unangenehmen und renitenten Typen roh und gefühllos umgegangen. Das wird in Deutschland wohl häufiger passieren, nur hier geht es um einen Schwarzen, da geht es gleich um Rassismus und natürlich Absicht. Nur, nichts davon läßt sich beweisen.
Ich erinnere mich dunkel an einen Song von Funny van Dannen, sinngemäß "behinderte , schwarze Lesben können mitunder sehr ätzend sein..."
ich hoffe, dass sich der bundesgerichtshof dieses blamablen urteils noch einmal annimmt. was da ein vorlaeufiges ende gefunden hat, hat ja eine lange, beschaemende vorgeschichte. fuer mich zeigt sich in diesem fall eine nach wie vor erschreckende gesinnung, die in weiten teilen der bevoelkerung vorhanden ist gegenueber auslaendern, migranten und assylbewerbern, die ueberheblichkeit unserer rasse und zivilisation gegenueber weiten teilen der weltbevoelkerung und das 63 jahre nach ende des faschismus in einer so wunderbar globalisierten welt.
[entfernt, bitte behalten Sie rassistische Äußerungen dieser Art für sich/ Redaktion; svb]
... können Sie nach einem blick in den spiegel aber auch selbst drauf kommen.
was ich da bei Ihnen lese: "Warum wollen die [netten schwarzafrikanischen Schwarzafrikaner] lieber alltäglich von rechtsradikalen Gewalttätern totgeschlagen oder von Polizisten verbrannt werden..."
Ekelhaft, und ich schäme mich für diese Gebräu(n), dass aus deutschem Munde in das hiesige Forum und in die Welt abgelassen wird.
[entfernt, bitte vermeiden Sie Beleidigungen/ Redaktion; svb]